Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren
Aufnahmekriterien
Unseren Kindergarten können Kinder aus dem Stadtgebiet Geisenfeld ab einem Alter von 3 Jahren besuchen.
Die Plätze werden nach den Aufnahmekriterien laut Satzung vergeben. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt dabei keine Rolle. Auszug aus der "Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Geisenfeld":
§4 Aufnahme Abs.5
Die Aufnahme in die Kindertagesstätten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter in der Gemeinde wohnenenden Kindern nach folgender Dringlichkeitsstufe getroffen:
Kindergarten:
a) Kinder, derern Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind
b) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden
c) Kinder des höheren Lebensalters
Zum Nachweis der Dringlichkeitsstufen a - c sind auf Anforderung entsprechende Belege beizubringen.
Aufnahmeverfahren
Im März jeden Jahres finden in den Geisenfelder Kindergärten Besuchertage statt.
Hier haben Eltern und Kinder die Möglichkeit, den Kindergarten zu besichtigen und sich über das pädagogische Konzept und die Räumlichkeiten zu informieren.
Anschließend können die Kinder an 2 Anmeldenachmittagen für das kommende Kindergartenjahr angemeldet werden. Die Termine werden über die Homepage und die örtliche Presse bekannt gegeben. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt für die Aufnahme keine Rolle. (siehe Anmeldekriterien)
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier: Aufnahmeantrag für einen städtischen Kindergarten.